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 Die Schule in Bützer

Martina Bleis

1892 wurde das Schulgebäude in Bützer gebaut. Es war zunächst eingeschossig und hatte nur einen Klassenraum. 1893 betrug das Gehalt des Lehrers exklusive des Kirchendienstes jährlich 1000 Mark. Am 21. März 1898 wurde in der Gemeinde Bützer vom Kreisbaubeamten Zorn mit den Gemeindevertretern und den Vertretern der Schulgemeinde eine Verhandlung über den Neubau eines Schulhauses nebst Lehrerwohnung durchgeführt. Es wurde auch darüber beraten, ob ein zweiter Klassenraum nebst Lehrerwohnung durch Aufsetzen eines 2. Stockwerkes auf dem vorhandenen Schulgebäude gewonnen werden sollte. Diese Möglichkeit wurde jedoch verworfen, weil für einen Spielplatz sowie für Nebenbaulichkeiten wenig Platz vorhanden war. Deshalb erklärten sich alle einstimmig für den Neubau einer Schule und zwar auf dem Gemeindeplatz am westlichen Ende des Dorfes. Zu diesem Neubau kam es jedoch nicht, denn das Schulgebäude ist 1928 doch aufgestockt worden, so wie es auch heute noch vorhanden ist. Während der Bauarbeiten zur Aufstockung des Schulgebäudes fand der Unterricht im Hause der Bäckerei Galombowski statt. Gleichzeitig ist am Schulgebäude eine Lehrerwohnung angebaut worden. Aus der Gemeindekasse wurden für diesen Bau 6000,- Mark zur Verfügung gestellt. Die erste Elektroinstallation in der Schule erfolgte 1921. 1921 wurde die männliche Jugend des Ortes zum Besuch der 1920 eingerichteten Fortbildungsschule in den drei auf die Entlassung aus der Volksschule folgenden Winterhalbjahren verpflichtet.
Interessant ist der folgende Lehrplan, der um 1900 für die Landschulen Vieritz und Bützer erstellt wurde.

Neuer Lehrplan für die Landschulen zu Vieritz und Bützer:
§1 Der Zweck einer jeden guten Landschule ist im Allgemeinen ohnstreitig kein anderer, als die Landjugend zu einer verständigen, gesitteten und moralisch guten Menschenart zu bilden, die ihrer Bestimmung gemäß als Staatsbürger und als Menschen, im edlem Umfange dieses Worts leben und wirken könne; so wie der besondere Zweck der Landschulen dahin geht, die intellektuellen und moralischen Anlagen und Kräfte insoweit zu entwickeln, zu bilden und zu Oben, dass sie im Stande sei, dem Unterrichte des Religionslehrers, betreffe dieser die Konfirmanden oder das Volk, mit Nutzen beizuwohnen, und Oberhaupt ein würdiges moralisch gutes Mitglied der Christenheit zu werden als auch in dem zukünftigen Berufe die Pflichten eines denkenden gesitteten Staatsbürgers zu erfüllen. Mein Plan wegen einer zukünftigen besseren Einrichtung der hiesigen Landschulen kann also nur daraufhin zielen, diesen besonderen näheren Zweck und durch denselben auch jenen allgemeineren auf eine zweckmäßigere Weise als bisher zu realisieren.

§2 Was nämlich I. die Verstandsanlagen der Landjugend betrifft, so ziele des Landschullehrers Absicht zukünftig ganz vorzüglich dahin, wie er nicht sowohl ganz und allein die unteren Seelenkräfte der Jugend und namentlich das Gedächtnis übe und bilde, sondern aufweiche Weise er die in jedem jungen Weltenbürger schlummernde Kraft des selbsttätigen Denkens, die Beurteilungsgabe, dem eigentlichen Verstand besonders üben und bilden könne, da der Nutzen einer frühen Verstandesbildung von den ausgebreitesten Folgen für das ganze folgende Leben ist, und ohne dieselbe oft an gar keinen Nutzen des öffentlichen Religionsunterrichtes an kein wahrhaftiges, festes, vollständiges Glauben an die Grundwahrheiten der Religion, an keine Festigkeit im Guten, an keine Brauchbarkeit im zukünftigen Amte und Stande gedacht werden kann.

§3 Dieses frühe Denken zu wecken, dazu mache der Lehrer schon a, mit den ersten Elementarkindern den Anfang. Damit nämlich das gewöhnliche Buchstabieren und Sillabieren der Buchstaben nicht wie bisher zu mechanisch getrieben werde, zeichne der Lehrer seinen Kindern die Buchstaben an der Tafel vor, spreche dieselben ihnen in deutlich artikulierten Tönen vor, leite sie an, dieselben ebenso deutlich und vornehmlich nachzusprechen, fange aber mit den leichteren Buchstaben an, welche miteinander am ähnlichsten sind, und lasse dieselben in dem Buche wieder aufsuchen, wobei er die Kinder nicht nur nach der Reihe sondern außer der Reihe frage. Das wird nicht allein ihr Gesicht, das edelste Organ des Menschen, wodurch die Seele ihre ersten Kenntnisse erhält, üben, sondern die Kinder auch gewöhnen, sich im Vergleichen und Unterscheiden frühzeitig zu üben. Auch leite der Lehrer die Kinder an, die ähnlichsten Buchstaben im Buche selbst aufzusuchen, sowie die unähnlichsten in Hinsicht der Größe und Gestalt anzugeben. Um ihre Sprache zugleich frühzeitig zu bilden, lehre er sie auch, die Namen der im Schulzimmer sich befindlichen Gegenstände in der richtigen hochdeutschen Sprache auszusprechen, und schreite dann zu anderen außer dem Schulzimmer befindlichen Dingen fort; kein niedriges plattdeutsches Wort lasse er unkorrigiert. Schreitet das Kind zum Sillabieren fort, so wähle er zuforderst Wörter von einfachen und dann zusammengesetzten Silben, aber solche Wörter, die vorzüglich aus der Denkweise der Jugend hergenommen sind, und ihnen verständlich sind, befrage sie dann über den Sinn derselben, und arbeite dahin, dass sie sich eine deutliche Erkenntnis davon erwerben. Überdies lehre er das Kind, sobald es eine feste Hand erlangt hat, jene gelernte Buchstaben sowie auch verständliche Wörter nach einer gut geschriebenen Vorschrift auf dem Papiere aufzeichnen.

§4 Wenn b, die Kinder nach hinlänglicher Übung im Sillabieren zusammenhängend lesen lernen, so sorge der Lehrer dafür, dass diese Leseabschnitte für dieselben höchst verständlich sind, erkläre ihnen das Unverständliche derselben, und befrage sie oft über das, was sie gelesen und lasse sie dasselbe wiedererzählen, womit das Nachdenken geübt und die Sprache gebildet wird. Überdies stelle er mit ihnen von Zeit zu Zeit eigentliche Verstandesübungen an, führe ihrem Verstande mehrere Gegenstände aus der Sinnenwelt vor, lasse ihnen die besonderen Eigenschaften derselben, ihren Nutzen und Schaden, ihre Ähnlichkeit und Unähnlichkeit in Hinsicht der Gestalt, Größe und Farbe, angeben, mache sie mit Ursachen und Wirkung in der Natur, mit Grund und Folge bekannt. Dies gibt zugleich einen vortrefflichen Stoff zum zusammenhängenden Schreiben. Das Rechnen, welches er schon mit der ersten Klasse der Elementarschulen beginnen muss, und zwar ganz vorzüglich das Kopfrechnen, setze er auch mit dieser Klasse fort, damit das Kind sich frühzeitig gewöhne, seine Gedanken auf einen Gegenstand hinzurichten, und sich im Nachdenken in der stillen Aufmerksamkeit zu üben. Neben dem Kopfrechnen lehre er auch das Rechnen auf der Schiefertafel.

§5 Nach vorgegangenen kalligraphischen Übungen übe der Lehrer auch die erwachsene Jugend in schriftlichen Aufsätzen, welche gleichfalls den Verstand so sehr vervollkommnen. Er gehe auch hier wieder vom Leichteren zum Schwereren fort; erst fange er mit Wörtern an, diktiere den Kindern Reimwörter, wozu sie die Beiwörter selbst auffinden und aufschreiben müssen, und umgekehrt Beiwörter, wobei er zugleich auf die Rechtschreibung sein Augenmerk richten muss. Sodann lasse er die Jugend das Merkwürdigste von dem, was sie an manchen Tagen in der Schule gelernt, gehört oder sonst wo gesehen haben, in kurzen Sätzen aufschreiben, gehe dann zu Briefen, Quittungen, Contracten oder anderen schriftlichen Aufsätzen fort, wozu er ihnen den zu bearbeitenden Stoff in die Feder diktieren kann.

§6 Bei dem Unterrichte der größeren Kinder in der Religion katechisiere er so viel wie möglich mit der Jugend, über einige Hauptlehren derselben oder über einige auserlesene leicht zu erklärende Schriftstellen, wozu wohl ein zweckmäßiges für die Landjugend eingerichtetes allgemein eingeführtes Lehrbuch zu wünschen wäre. Da auch der Gesang sehr geschickt ist, in dem Menschen fromme Gefühle zu wecken, zu beleben, so wende der Schullehrer allen Fleiß auf den melodischen Gesang der Jugend. Zu wünschen wäre auch hier ein zweckmäßigeres Gesangbuch als das gegenwärtige veraltete Magdeburgische Gesangbuch.

§7 Nächst dem Verstände muss nun auch das Gedächtnis in der Jugend frühzeitig geübt und vervollkommnet werden, da eine frühe Vernachlässigung dieser Seelenkraft unendlich das Erlernen, das feste Gründen der gesammelten Kenntnisse und weitere Fortschreiten erschwert. Zur Übung des Gedächtnisses benutze daher der Schullehrer jede der vorhin bezeichneten Lektionen, stelle öfter Wiederholungen an, lasse die Kinder auch wohlgewählte Erzählungen, Beispiele moralisch guter Menschen, die sie selbst gelesen, oder die er ihnen erzählt hat, wiederholen. Neben dies gebe er ihnen wohlgewählte verständliche Verse aus der heiligen Schrift, aus Liedern, oder einzelne zum Auswendiglernen schickliche Abschnitte aus einer allgemeinen kurz gefassten Geographie auf, weil sie zugleich dadurch einige nützliche Kenntnisse von ihrem irdischen Wohnplatze erlangen.

§8 Was nun die moralischen Seelenkräfte der Jugend betrifft, so ist die frühzeitige Bildung und Übung derselben eine um desto wichtigere heiligere Pflicht des Jugendlehrers, da in der Vernachlässigung derselben nicht selten die Quelle des moralischen Verderbens so vieler Menschen verborgen liegt, da die moralische Güte des Herzens dem Wissen des Menschen einzig und allein einen Wert gibt, und die sicherste Stütze menschliche Glückseligkeit ist. Auf die Moralität der Landjugend zu wirken, und dieselbe auf alle Weise zu befördern, muss des Landschullehrers ganz vorzügliches Augenmerk hingerichtet sein. Und dazu muss erfolgende Vorschriften mit der strengsten Gewissenhaftigkeit befolgen.

§9    1. beschäftige er alle Schüler auf eine zweckmäßige Weise, und gewöhne sie zur frühzeitigen Tätigkeit. Wird der edle in jedem Menschen liegende Trieb zur Tätigkeit nämlich in ihm gehörig geweckt, so wird auch eben dadurch die Quelle von unzähligen Fehlern, Sünden und Lastern in ihm verstopft, und der Mensch zu einem edleren gemeinnützigen Leben geschickt gemacht. Wie viel Hindernisse setzt aber die gegenwärtige fehlerhafte Einrichtung der hiesigen Landschulen der Beförderung einer gemeinschaftlichen Tätigkeit entgegen, da in demselben alle in Hinsicht ihrer Fähigkeit und ihres Alters so unendlich verschiedene Kinder im gleichen Zimmer und zu gleicher Zeit unterrichtet werden. Bei einer so bedeutenden Anzahl von Kindern kann es dann nicht anders geschehen, als dass während der eine Teil der Schüler unterrichtet wird, der andere größtenteils unbeschäftigt ist, welches besonders mit den kleineren Kindern der Fall ist, die bei dem Unterrichte der Erwachsenen größtenteils in dumpfer Gedankenlosigkeit dasitzen, die tötendste Langeweile haben, auch wohl aus Langeweile Mutwillen treiben, Störung verursachen, den Lehrer oft dadurch zur nachdrücklichen Nerve reizen, wodurch dann nichts anderes als Ekel und Überdruss gegen den Schulunterricht in der Jugend erweckt wird, und überdies alle Anlagen und Kräfte in ihr erstickt werden. Zur Verhütung dieser verderblichen Folgen habe ich mich daher mehrere Male selbst mit Zuziehung der Herrschaft bemüht, die Gemeinde dahin zubringen, die kleineren Elementarschüler des Nachmittags und die größeren Kinder des Vormittags in die Schule zu senden, wodurch der Landmann noch überdies Hilfe zu seiner körperlichen Arbeit gewinnt; ein großer Teil der Gemeinde ist auf meine Seite getreten, der übrige aber hat hartnäckig widerstanden, wozu einesteils die Anhänglichkeit des Landmanns an dem Alten als auch das Vorurteil, als könnten die kleinen Kinder von den größeren zugleich mitlernen, ohne sich gut einige vernünftige Begriffe von den Gegenständen des Unterrichts machen zu können, das Seinige beigetragen haben mag. Ein nachdrücklicher Befehl des Hochpreislichen Königlichen Oberkonsistoriums würde hierin eine erwünschte Änderung ohne Zweifel hervorbringen, zumal wenn derselbe an die hiesige Ortsobrigkeit gerichtet wäre. Übrigens muss der Lehrer in Hinsicht der Lektion zuvor im Rechnen in Hinsicht des Geschlechts weiter keinen Unterschied machen, wie bisher geschehen ist, sondern beide Geschlechter an gleichen Lektionen Anteilnehmen lassen, um sie dadurch desto leichter zu beschäftigen, und selbst durch die Abwechslung auch dem anderen Geschlechte eine größere Lust zum Lernen zu erwecken, welches um so leichter ausführbar ist, wenn jene Klassenaufteilung der Schüler zustande gebracht ist.

§10    2. gewöhne der Lehrer die Jugend zum unverbrüchlichen Gehorsam durch ein strenges, festes, gleichmäßiges Halten auf die Befolgung seiner Gebote, die nichts anderes als das Beste seiner Schüler zum Zwecke haben, zur Ordnung, Pünktlichkeit, Reinlichkeit in ihren Kleidern und Büchern, zur Höflichkeit, Verträglichkeit, zu guten Sitten.

§11    3. beweise der Lehrer in Hinsicht der Belohnungen und Bestrafungen der Landjugend die größte Behutsamkeit und Vorsicht, dass er dadurch ihr nicht mehr schade als nutze. Seine Belohnungen mögen sich daher vorzüglich nur darauf einschränken, dass er das achtsame, fleißige, gehorsame und gesittete Kind auf das Ehrenvolle und Selbstbeglückende ihres guten Betragens aufmerksam mache, sie nur nach Verdienst und Mäßigkeit lobe, ohne dadurch anderen und besonders diejenigen, welche mit mäßigeren Fähigkeiten ausgerüstet sind, auf eine kränkende Weise herabzusetzen; um ihren Fleiß noch mehr zu ermuntern, lasse er seine Schüler auch zuweilen zertieren, wodurch die Unfleißigen auch zugleich bestraft werden. Körperliche Züchtigung hingegen sei so viel als möglich aus der Schule verbannt, nur im Notfalle bei groben Vergehungen roher Kinder angewendet, da durch häufige schmerzhafte Züchtigungen in den Schulen nichts anderes als Verbitterung und sklavische Furcht vor dem Lehrer in der Jugend erweckt wird. Der Lehrer mache vielmehr die straffälligen Kinder auf das Schändliche und Verderbliche ihres Verhaltens aufmerksam, entferne sie von der Gesellschaft der guten, setzte sie allein, oder an die Tür, lasse die Unfleißigen die Lektion noch nachlernen. Oberhaupt aber befleißige er sich bei seinen Strafen oder Belohnungen der strengsten unparteiischen Gerechtigkeit, wache über sich selbst, dass ihn kein unmäßiger Auftritt, Zorn, Ehrgeiz und Eigennutz zur ungerechten Behandlung der Schuljugend verleite, der das Gerechtigkeitsgefühl, welches sich auch hei Kindern oft sehr deutlich zeigt, sie bald das Ungerechte jener Behandlung wird empfinden lassen, welches der Kinder Herzen von dem Lehrer entfernt, statt dass eine gleichmäßige gerechte Behandlung und in Sonderheit ein freundliches leutseliges Wesen mit gehörigem Ernste verbunden ihm die Achtung und Zuneigung der Jugend zusichert.

§12    4. Einen ausgebreitet wohltätigen Eindruck außen ohnstreitig auch das exemplarische Verhalten, ein gutes edles Beispiel des Lehrers auf das Gemüt und die ganze sittliche Bildung der Jugend. Er befleißige sich daher mit der strengsten Gewissenhaftigkeit eines sittlich guten Wandels, der treuen Befolgung aller der moralischen Lehren, die er den Kindern einzuschärfen sucht, lebe in Verträglichkeit mit den Mitgliedern der Gemeinde, beweise in seinem ganzen Verhalten Demut, Bescheidenheit, Gefälligkeit, Menschenliebe, Gottesfurcht, halte in seinem Hause stets auf Ordnung, Reinlichkeit, Ruhe und Sittlichkeit, damit die ihm anvertraute Jugend nichts als Gutes an ihm erblicke, ein lebendiges ermunterndes Beispiel der Frömmigkeit und Tugend, das noch für sie im spätesten Lebensalter segnend wirke.


Bis etwa 1925 unterrichtete der Lehrer Zerges in der Bützer'schen Schule. Danach folgten die Lehrer Litte und Baack, wobei Herr Litte Unterstufenlehrer war und Herr Baack die fünften bis achten Klassen unterrichtete. In den letzten Kriegsjahren war die junge Lehrerin Frl. Bolle, heute Frau Behm, in der Schule in Bützer tätig, nachdem Herr Litte ausgeschieden war. Herr Baack war noch bis einige Jahre nach dem Kriegsende in der Schule angestellt. Nach 1945 kamen die Lehrer Herr Bessen, Fräulein Zachleder, Herr Thomas und Herr Wunsch hinzu.
In den Kriegsjahren 1944 und 1945 ist der Schulunterricht oft wegen Fliegeralarm ausgefallen. Nach dem Kriegsende erfolgte die Aufnahme des Unterrichtes erst wieder im Herbst 1945. Bereits ab 1953 gingen die oberen Schulklassen nach Milow zur Schule. So konnte 1955 in einem freigewordenen Klassenraum der Kindergarten eingerichtet werden. Ab 1958 gingen dann alle Kinder vom 4. bis 8. Schuljahr und mit ihnen bzw. schon vorher die Lehrer Herr Bessen, Herr Thomas und Fräulein Zachleder in die Zentralschule Milow.
Als letzter und einziger Lehrer blieb Herr Wunsch in Bützer und unterrichtete hier die Schüler der ersten drei Klassen im oberen Schulraum der Schule noch bis 1968.
Am 20. Juni 1962 wurde vom Abgeordneten der Gemeindevertretung und Lehrer Wunsch in einer Gemeindevertretersitzung bemängelt, dass ein Schulgarten für die Bützer'sche Schule fehlt. 1963 wurde dann der Schule ein Stück Gartenland für den Schulgarten in der Rathenower Straße zur Verfügung gestellt. 1964 wurde er erstmalig genutzt.
1966 wurden die örtlichen Ferienspiele vom 7. bis 27.Juli im Jugendheim in Bützer durchgeführt. Es nahmen 29 Schüler teil. Zum umfangreichen Veranstaltungsprogramm gehörten eine Fahrt nach Berlin, Preisangeln, ein Sportfest, ein Vortrag des Abschnittsbevollmächtigten (ABV) über Unfälle im Straßenverkehr mit Praxisübungen, ein Zeichenwettbewerb, Schulgartenarbeit, diverse Spiele und Märchen- und Tierfilm Vorführungen.
1968 wurde die Schule in Bützer aufgelöst. Alle Kinder gingen ab 1968 nach Milow zur Schule. Das

 Heutige Ansicht der ehemaligen Schule in Bützer

ehemalige obere Klassenzimmer wurde als Klubraum eingerichtet und der Jugend zur Verfügung gestellt.

Literatur:
1) Kreisarchiv Rathenow Gm 055, Gm 058, Gm 070, Gm 071, Gm 086 
2) Lehrplan: LA Magdeburg - LHA: Rep. A12 Spec.Bützer Nr. 2

Anmerkung der Redaktion:
In dem Gebäude war bis Anfang der 90iger Jahre des vergangenen Jahrhunderts die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bützer und der Kindergarten von Bützer untergebracht.
Danach stand das Gebäude zum Verkauf. Zwischenzeitlich wurde es von einem privaten Investor erworben und zu einem Mehrfamilienhaus umgebaut.


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