Die Bodenreform 1945/46 in Böhne
von Hans- Jürgen Wodtke
Der Beitrag entstand im Rahmen der 3. Böhner Geschichtswerkstatt, im September 2006 und vermittelt einen Einblick in die Situation von 1945/46 in Böhne.
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Böhne gehörte bis zur Gebietsreform 1952 zum Landkreis Jerichow II, Provinz Sachsen (Provinz Magdeburg).
Die Provinzialverwaltung der Provinz Sachsen setze mit der „Verordnung über die demokratische Bodenreform“ vom 03. September 1945 als erste Provinz unter russischer Verwaltung die Bodenreform durch. In der Gemarkung Böhne befanden sich zu diesem Zeitpunkt zwei Güter. Beide Güter fielen unter die Enteignungsverordnung und wurden mit dem 06.September 1945 entschädigungslos enteignet. |
Die Besitzer durften danach weder totes noch lebendes zum Gut gehörendes Inventar an sich nehmen. Weiterhin wurde ihnen der weitere Aufenthalt auf ihren Besitzungen untersagt.
Das Gut Böhne, mit einer Gesamtfläche von 1100 ha, war zu diesem Zeitpunkt im Besitz von Mathilde von Kluge.
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Formlose Enteignungsmitteilung
Unterzeichnet vom damaligen Landrat des Kreises Jerichow II, Paul Albrecht |
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Offizielles Schriftstück Unterzeichnet von Otto Petroll, dem ersten Böhner Bürgermeister nach Ende des II. Wltkrieges |
Hermann Schmidt war der Besitzer des Gutes Wilhelminenhof. Dieses Gut hatte eine Gesamtfläche von 116 ha.
Der zur Verwaltung des Gutes Böhne von Mathilde von Kluge eingesetzte Otto Rahtgens hatte, wie auch die Familie Schmidt auf dem Wilhelminenhof, bis zu ihrer Vertreibung vergeblich versucht ihre Besitzungen vor der Enteignung zu bewahren.
Im Zuge der Bodenreform wurden von beiden Böhner Gütern die landwirtschaftliche Nutzfläche, die noch vorhandenen Maschinen und Geräte, der noch vorhandene Tierbestand, die zu den Gütern gehörenden Wohnhäuser, Stallungen und sonstige bauliche Anlagen unter zahlreichen Altbürgern der Gemeinde Böhne und auf die in der Gemeinde untergekommenen Flüchtlingen aufgeteilt.
So entstanden aus dem Böhner Gut ca. 26 Neubauernstellen. In der Folge erhielten auch mindestens 10 Flüchtlingsfamilien (Umsiedler) oder andere „Neuankömmlinge“ die Chance für eine neue Existenzgründung.
Auf dem Wirtschaftshof des Gutes entstanden vier, auf dem „Schloßhof“ zwei, zeitweise vier, und auf der zum Gut gehörenden Schäferei fünf Neubauernstellen.
Das Gut Wilhelminenhof wurde unter zehn Neubauern aufgeteilt. Auf dem unmittelbaren Gelände des Gutes entstanden in der Folge bis Mitte 1946 sieben Neubauernstellen. Unter diesen Neubauern befanden sich sechs Flüchtlingsfamilien.
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Mathilde und Günther von Kluge
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Nahen Familienangehörigen des Gutsbesitzers Schmidt war es Ende 1945 gelungen vom enteigneten Gut Wilhelminenhof Grund und Boden, Wohnhaus und Stallungen für zwei Neubauernwirtschaften zu erhalten. Anfang 1946 wurden diese beiden Neubauernbetriebe dann jedoch enteignet und die beiden bäuerlichen Wirtschaften erneut in den Bodenfond zurückgeführt und anschließend neu verteilt.
Das Gut Wilhelminenhof wurde seit seiner Existenz Anfang des 19. Jahrhunderts von verschiedenen Besitzern geführt. Die Familie Schmidt, als letzter Besitzer des Gutes, bewirtschaftete das Gut ab Anfang der 30’iger Jahre
1930 hatte Mathilde von Kluge das Gut Böhne von ihrem Onkel Robert von Briesen gerbt. Kirchenurkundlich wurde das Gut Böhne erstmalig 1446 erwähnt.
Mit der Enteignung des Gutes ging damit auch eine mehre Jahrhunderte andauernde Epoche der von Briest- der von Brisen- und der von Kluge am Standort Böhne für immer zu Ende.
Grafik mit Luftaufnahme: Hans- Jürgen Wodtke
weitere Fotos/ Dokumente: Michael Crone
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