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Der Havel-Zollkrieg von Milow

Gerhard Seiffert (†)

Wenn heute stolze Motorschiffe und Schlepper jährlich Hunderttausende von Tonnen Waren aller Art in bis zu 1 600 t fassenden Schiffen die Havel hinauf- und hinunterfahren, wenn flotte Vergnügungsdampfer, Motor- und Paddelboote die Fluten durchschneiden, dann denkt kaum einer daran, welche Schwierigkeiten von den Schiffern noch im 19. Jahrhundert auf der Havel zu überwinden waren. Die beruflichen Schwierigkeiten der damaligen Schiffer waren groß. Ihre Leistungen konnte man im vollsten

Haveltraidler verrichten ihre schwere Arbeit

Sinne des Wortes "als schwere Arbeit" bezeichnen. Das genaue Segeln mit Rahen und Spreegeschirr, das Fortbewegen beladener Kähne mit Treidelleine, Rudern, Staken, manchmal auch mit dem Anker und der Ankerwinde, das Ableichtern der Kähne, wenn Sandbänke und Untiefen sich in den Weg stellten, waren saure Arbeiten, die, zusammengefasst, nur ein langsames Fortkommen ermöglichten und viel Geduld bei den Schiffsleuten voraussetzten. Dazu kamen die Scherereien mit dem Zoll. In den noch bestehenden deutschen Kleinstaaten wurden hohe Durchfahrtszölle auf dem Lande wie auch auf den Wasserwegen erhoben. Um 1820 gab es für die Eibschifffahrt noch 48 Zollabfertigungsstellen, allein von Dresden bis Hamburg waren es etwa 32. Ebenso übel sah es auch auf der Havel aus. Eine altmärkische Zeitung aus dem Jahre 1929 stellte unter anderem zusammen, dass bei Werben, Havelberg, Rathenow, Milow, Flaue, Brandenburg die Waren durchsucht und Warenzölle erhoben wurden. Jedes Mal gab es an diesen Plätzen Aufenthalt, Liegezeiten von l bis 2 Tagen und stets viel Ärger. Es konnte gar nicht wundernehmen, wenn die Schiffer ihren gequälten Herzen durch fürchterliche Flüche Luft machten. Hierbei soll es besonders bei Milow vor 1860 zu regelrechten kleinen Zollkriegen gekommen sein. Der Milower Zoll galt als ein richtiger Raubzoll. Er stammte aus der entsetzlichen Zeit der Raubritter. Jobst von Mähren war besonders berüchtigt. Von ihm war gegen Geld alles zu haben.

Obgleich Milow zum Erzbistum Magdeburg gehörte, hatte Johann von Treskow, der damalige Besitzer des Milower Schlosses (heute zu einer 1O klassigen Oberschule ausgebaut), von Jobst das Recht erworben, Zölle von allen die Havel passierenden Kähnen zu erheben.

Erzbischof Albrecht II. genehmigte diese Maßnahmen. Alle Schiffer, die von da ab mit ihren Kähnen Milow passierten, mussten ihm, Johann von Treskow, ihre Ladung verzollen. Mit dieser Maßnahme waren die Schiffer absolut nicht zufrieden. Sie versuchten in jeder Weise, diesen Zoll zu umgehen, fuhren unverzollt an Milow vorbei. Sie wurden aber dann von den Leuten des Schlossbesitzers jedes Mal angehalten und mussten neben dem Zoll ganz erhebliche Strafen zahlen. Dieser Zustand währte bis zum Jahre 1532. In diesem Jahre weigerten sich die chur-brandenburgischen Schiffer endgültig, den Zoll zu zahlen. Sie bewaffneten ihre Schiffsknechte, und es kam wiederholt zu blutigen Schlägereien. Die Treskows beharrten indessen auf ihrem angeblichen Wohlerworbenen Rechten. Sie gebrauchten in allen Fällen rücksichtslose Gewalt, ohne sich durch die damaligen kurfürstlichen und bischöflichen Maßnahmen einschüchtern zu lassen. Nun suchten sich die Brandenburger selbst ihr vermeintliches Recht. Als wieder einmal ein Kahnangehalten und die Mannschaft bestraft worden war, überfielen sie nächtlicherweise das Dorf Milow. Sie brannten mehrere Gehöfte nieder, zerstörten Gärten und Felder, raubten und plünderten nach Herzenslust, bevor sie wieder abzogen. Milow stellte danach erhebliche Schadensersatzansprüche an Brandenburg.

Auf dem Wege des Vergleichs zwischen Brandenburg und Magdeburg wurden diese geregelt. Dieser Vergleich wurde am 28. Oktober 1533 vom Erzbischof Albrecht und dem Kurfürsten, Joachim l., zu Zerbst

Havelfähre bei Milow

abgeschlossen. Auch die zu erhebenden Zölle, welche bisher dem eigenen Ermessen der Treskows überlassen waren, erhielten von nun ab eine zahlenmäßige Staffelung. Dieser für die Schiffahrt überaus lästige Zoll erhielt sich bis zum Jahre 1817. Er wurde dann von der damaligen preußischen Regierung gegen Zahlung einer jährlichen Entschädigung von 2 171 Talern, 16 Groschen und 7 Pfennigen an den damaligen Besitzer des Rittergutes Milow, den Herzog von Anhalt, eingezogen. Diese Rente ist erst 1872 abgelöst worden, und zwar durch eine einmalige Abfindung von 43 431 Talern, einem Silberling und 8 Pfennigen. Die beiden letzten Milower Zolleinnehmer, Engelhard und Sittig, die in einem Anbau des alten Fährhauses wohnten, wurden versetzt. Ein weiterer Zoll wurde vom Rittergut bis etwa 1750 bei der Fleisch-mannschen Wassermühle an der Stremme (heutige Wolfsmühle) erhoben, und zwar in der Weise, dass kleinere Kähne und Flöße, die die Mühlenschleuse passierten, ebenso Fuhrwerke und Menschen, die die Stremmebrücke benutzten, eine kleine Zollabgabe entrichteten. Diese Einnahmen waren indessen nur gering, sie betrugen etwa 8 bis 10 Taler im Jahr. Erst im Jahre 1901 wurde eine große Protestbewegung gegen den gesamten Zollwucher von den Schiffseignern entfacht. Schnellstens wurden jetzt Entwürfe für ein neues Zollgesetz sowie für Zolltarife im damaligen Reichstag eingebracht. Seit dieser Zeit ist die Havel ein freier Schiffahrtsweg.

Redaktionell bearbeitet von M. Borgmeier


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