Die Zug-Gucken-Entschädigung
von Günter Thonke
Die Zeit des Bahnbaues wurde von vielen Menschen mit gemischten Gefühlen betrachtet und sie wünschten sich diesen in einem gebührenden Abstand. Solche Bremser und Verhinderer haben bis heute überlebt und meinen sich immer wichtig machen zu müssen.
Damals sollten die Feldarbeiter als Grund herhalten, hatten doch die Landbesitzer nicht ihre Leute an die Bahn als Schrankenwärter und für andere Funktionen verloren, wo sie eine ruhige gesicherte Arbeit gefunden hatten. Mit ihren Frauen waren sie in der Freizeit aber weiter zur Hand auf den Äckern und dem Hof. Nur wenn die Züge fuhren, so schauten sie von der Arbeit auf und reisten im Geiste mit. Das missfiel dem Patron und er forderte einen Zuschlag zum einstigen Kaufpreis seines Landes wegen des ihn schädigenden Zug-Guckens. Ihm wurde gekontert, dass für das Vorbeifahren auch keine Gebühren erhoben werden. Man findet immer Argumente. Wenn es uns Geld geht sind alle harthörig!
Redaktionell bearbeitet am 05.11.2007 von Robby Schmalz
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